Die kapitalgedeckte Altersvorsorge steht im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Doch was versteht man unter der kapitalgedeckten Altersvorsorge genau?
Bei einer kapitalgedeckten Altersvorsorge wird das Vermögen wie beim Sparen angehäuft.
Versicherte sind nicht vom Versicherungskollektiv abhängig, da sie sich selbst um ihren Vermögensaufbau kümmern.
Es gibt sowohl staatlich geförderte Produkte der kapitalgedeckten Altersvorsorge sowie Produkte ohne Zuschüsse.
Im Gegensatz zu dem Rentensystem mit Umlageverfahren steht die kapitalgedeckte Altersvorsorge, die ergänzend zur GRV abgeschlossen wird. Beim Kapitaldeckungsprinzip wird das Vermögen angehäuft und auf dem freien Kapitalmarkt angelegt, um später daraus eine Renten- oder Kapitalleistung zu beziehen. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung landet das Kapital also nicht in einem großen Topf, wo es dem Versichertenkollektiv zugutekommt. Stattdessen steht das gesamte Kapital ausschließlich dem Versicherten selbst zu. Dieses setzt sich aus dem angesparten Vermögen, erwirtschafteten Renditegewinnen und etwaigen Zinserträgen zusammen.
Die angesparte Rentenhöhe ist abhängig vom Grundvermögen, der Rendite und dem etwaigen Zinssatz. Letzteres wird auf dem freien Markt verhandelt. Befindet sich der Satz auf einem Niedrigzinsniveau, ist es für die Sparer schwierig, ihr Kapital zu vermehren. Dafür haben sie eine hohe Planungssicherheit bei dieser Altersvorsorgeform.
Bei der zusätzlichen Altersversorgung in Form des Kapitaldeckungsverfahrens erhalten die Versicherten eine garantierte Verzinsung. Erwirtschaftet das Versicherungsunternehmen allerdings mehr Erträge als für diese Garantien benötigt werden, entstehen Überschüsse. Diese werden durch ein gesetzlich geregeltes Verfahren an die Kunden weitergegeben. Überschüsse erhöhen das Kapital und werden bei der Berechnung der Leistung am Ende der Laufzeit berücksichtigt. Sie sind allerdings nicht garantiert. Daher sprechen die Versicherer von der garantierten Leistung (Mindestleistung) und der voraussichtlichen Leistung (inklusive Überschüsse).
Verzinste Altersvorsorge mit 37 Jahren Ansparzeit
Monatlicher Beitrag: 100 Euro
2,5 Prozent Wertentwicklung
Kapitalauszahlung
Lebenslange Rentenauszahlung
Bei einer höheren Wertentwicklung, beispielsweise von vier Prozent, würden sich die Leistungen wie folgt verändern:
Kapitalauszahlung
Lebenslange Rentenauszahlung
Ein entscheidender Vorteil der kapitalgedeckten Altersvorsorge ist, dass die Versicherten die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Zahlen sie hohe Beiträge ein, werden ihnen diese später auch wieder ausbezahlt. Außerdem sind sie nicht vom Versicherungskollektiv abhängig. Da sich die Versicherungsnehmer selbst um den Vermögensaufbau kümmern, müssen sie nicht darauf vertrauen, dass spätere Generationen die Auszahlung finanzieren können.
Die Vorteile der kapitalgedeckten Zusatzversorgung können aber auch ein Nachteil sein. Denn die Versicherten müssen sich erst einmal selbst darum kümmern, die Beiträge anzusparen. Das erfordert Disziplin und eine vorausschauende Planung. Sparen sie nicht genug Kapital an, reichen die Leistungen im Alter nicht aus. Zudem ist ein frühes Sparen sinnvoll, da so mit weniger Aufwand ein höheres Kapital gebildet werden kann. Junge Menschen möchten sich aber meist noch nicht mit diesem Thema beschäftigen und verpassen dadurch die Chance, eine gute Altersvorsorge mit weniger finanziellem Aufwand zu erzielen.
In den drei Säulen der Altersvorsorge umfasst die kapitalgedeckte Altersvorsorge die Säule zwei (betriebliche Altersvorsorge) und die Säule drei (private Altersvorsorge). Die Produkte können staatlich gefördert sein oder ohne Zuschüsse vom Staat auskommen.
Zu den geförderten Produkten der kapitalgedeckten Altersvorsorge gehören die Riester und die Rürup Rente. Die Riester Rente richtet sich an einen förderberechtigten Personenkreis. Dazu zählen in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte. Sie erhalten die vollen Zulagen vom Staat, wenn sie mindestens vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens in die Rentenversicherung einbezahlen – mindestens aber 60 Euro im Jahr. Die Zulagen zahlt der Gesetzgeber für den Sparer selbst, aber auch für kindergeldberechtigte Kinder. Bei drei Kindern, die vor 2008 geboren sind, fließen bereits Zulagen in Höhe von 900 Euro (300 Euro je Kind). Mit der Eigenzulage (185 Euro) erhalten die Sparer jedes Jahr Zuschüsse von mehr als 1.000 Euro.
Die Rürup Rente richtet sich an Selbstständige und Gutverdiener. Sie wird häufig von Personen abgeschlossen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen und die Rürup Rente als alternative Altersversorgung nutzen. Wie bei der GRV wird die Leistung als lebenslange Rente erbracht. Die staatliche Förderung findet durch Steuervorteile statt, da sich die Beiträge großzügig von der Steuer absetzen lassen.
Die betriebliche Altersvorsorge erhält ihre staatliche Förderung durch die Entgeltumwandlung. Da der Beitrag aus dem Bruttolohn entnommen wird, sinken die Steuern und Sozialabgaben. Allerdings auch der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung, wodurch die Ansprüche geringer ausfallen. Eine bAV lohnt sich, wenn sich der Arbeitgeber am Vermögensaufbau seiner Angestellten beteiligt.
Diese Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge ist nicht staatlich gefördert. Es fließen weder Zuschüsse noch sind die Beiträge steuerlich begünstig. Dafür haben private Vorsorgeprodukte viele Vorteile: Bei Rentenbezug muss anders als bei geförderten Produkten nur der Ertragsanteil versteuert werden. Außerdem sind diese Rentenversicherungen und Kapitalanlagen deutlich flexibler. Es gibt meist nur geringe Mindestbeiträge, die Sparer können zwischen einer Verrentung und einer Kapitalauszahlung wählen, ihr Vermögen vererben und die Beiträge lassen sich individueller anpassen. Außerdem ist das angesparte Kapital theoretisch immer verfügbar. Allerdings gehen mit einer vorzeitigen Kündigung finanzielle Verluste einher.
Eine private Altersvorsorge kann eine klassische verzinste Rentenversicherung sein. Aber auch fondsgebundene Produkte und ETF-Sparpläne kommen infrage. Welches Vorsorgeprodukt geeignet ist und ob eine staatliche Förderung einen höheren Nutzen verspricht, muss immer individuell und bedarfsabhängig geprüft werden.
Der Markt bietet ein breites Spektrum an Vorsorgemöglichkeiten. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung, die den wichtigsten Baustein der Altersvorsorge darstellt, ist es aber sinnvoll, weitere Vorkehrungen zu treffen. Denn das Rentensystem der GRV hat erhebliche Nachteile, die zunehmend spürbarer werden. Oftmals reichen die umlagefinanzierten Rentenansprüche heute kaum noch aus, um den Lebensstandard als Rentner zu sichern. Nur wer zusätzlich vorsorgt, kann finanziell entspannt in die Zukunft blicken.
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